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Gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bundeseinheitlich 3.525 € im Monat bzw. 42.300 € im Jahr.
Die Pflichtversicherungsgrenze beträgt bundeseinheitlich 3.900 € im Monat bzw. 46.800 € im Jahr.
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei etwa 14,2 %.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 %. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %, also insgesamt 1,95 %.
Die Bezugsgröße, das ist das Einkommen, auf das sich die vorgenannten Prozentsätze beziehen, beträgt bei freiwillig versicherten Selbständigen monatlich mindestens 1.811,25 € und maximal 3.525 €.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessunggrenze beträgt in den alten Bundesländern 5.200 € im Monat bzw. 62.400 € im Jahr.
In den neuen Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.400 € im Monat bzw. 52.800 € im Jahr.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,5 %.
Die Bezugsgröße, das ist das Einkommen, auf das sich der vorgenannte Prozentsatz bezieht, beträgt bei freiwillig versicherten Selbständigen monatlich mindestens 400 € und maximal 5.200 € (West) bzw. 4.400 € (Ost).
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