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Inhalt Soziales Versicherungen   Sozialversicherungsbeiträge 2005

Gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt bundeseinheitlich 3.525 € im Monat bzw. 42.300 € im Jahr.

Die Pflichtversicherungsgrenze beträgt bundeseinheitlich 3.900 € im Monat bzw. 46.800 € im Jahr.

Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei etwa 14,2 %.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,7 %. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %, also insgesamt 1,95 %.

Die Bezugsgröße, das ist das Einkommen, auf das sich die vorgenannten Prozentsätze beziehen, beträgt bei freiwillig versicherten Selbständigen monatlich mindestens 1.811,25 € und maximal 3.525 €.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessunggrenze beträgt in den alten Bundesländern 5.200 € im Monat bzw. 62.400 € im Jahr.

In den neuen Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 4.400 € im Monat bzw. 52.800 € im Jahr.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,5 %.

Die Bezugsgröße, das ist das Einkommen, auf das sich der vorgenannte Prozentsatz bezieht, beträgt bei freiwillig versicherten Selbständigen monatlich mindestens 400 € und maximal 5.200 € (West) bzw. 4.400 € (Ost).


weiter im Menü:
8.1.2.Die Krankenversicherung
8.1.3.Die Krankentagegeldversicherung
8.1.4.Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

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