Sitemap Impressum

Was ist Ihnen
E-Lancer-NRW wert?
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10


Inhalt Eigene Statusprüfung Scheinselbständigkeit   Die Folgen der Scheinselbständigkeit

Kommt heraus, dass der Mitarbeiter in Wirklichkeit nicht frei war, sondern Arbeitnehmer, hat das erhebliche Folgen für die Zukunft und eventuell auch für die Vergangenheit.

Folgen für den Arbeitgeber:

· Er muss den Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden und für ihn in Zukunft die Sozialversicherungsabgaben abführen.

· Er muss zukünftig den Arbeitgeberbeitrag an die Sozialversicherung bezahlen

· Für die Vergangenheit muss der Arbeitgeber für bis zu 3 Jahre die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung nachzahlen

· Er muss den Mitarbeiter als Arbeitnehmer behandeln

· Er muss für den Mitarbeiter den Lohnsteuer abführen

· Das Finanzamt kann die Vorsteuer für Mehrwertsteuerzahlungen an den Mitarbeiter zurückfordern.

Folgen für den Arbeitnehmer:

· Er muss in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er hauptberuflich Arbeitnehmer ist und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

· Er kann vom Arbeitgeber für 3 Jahre rückwirkend den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung verlangen

· Als Arbeitnehmer hat er Anspruch auf bezahlten Urlaub und genießt unter Umständen Kündigungsschutz

· Vorsteuer, die er als Scheinselbständiger geltend gemacht hat, kann das Finanzamt zurückfordern

· Der Arbeitgeber kann die gezahlte Mehrwertsteuer auf das Honorar zurückfordern


weiter im Menü:
6.2.Arbeitnehmerähnlichkeit
6.3.Freiberufler oder Gewerbetreibender
6.4.Kleingewerbetreibender

Druckversion        nach oben


© 2003-2007, intermatix