Kommt heraus, dass der Mitarbeiter in Wirklichkeit nicht frei war, sondern Arbeitnehmer, hat das erhebliche Folgen für die Zukunft und eventuell auch für die Vergangenheit.
Folgen für den Arbeitgeber:
· Er muss den Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden und für ihn in Zukunft die Sozialversicherungsabgaben abführen.
· Er muss zukünftig den Arbeitgeberbeitrag an die Sozialversicherung bezahlen
· Für die Vergangenheit muss der Arbeitgeber für bis zu 3 Jahre die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung nachzahlen
· Er muss den Mitarbeiter als Arbeitnehmer behandeln
· Er muss für den Mitarbeiter den Lohnsteuer abführen
· Das Finanzamt kann die Vorsteuer für Mehrwertsteuerzahlungen an den Mitarbeiter zurückfordern.
Folgen für den Arbeitnehmer:
· Er muss in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er hauptberuflich Arbeitnehmer ist und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
· Er kann vom Arbeitgeber für 3 Jahre rückwirkend den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung verlangen
· Als Arbeitnehmer hat er Anspruch auf bezahlten Urlaub und genießt unter Umständen Kündigungsschutz
· Vorsteuer, die er als Scheinselbständiger geltend gemacht hat, kann das Finanzamt zurückfordern
· Der Arbeitgeber kann die gezahlte Mehrwertsteuer auf das Honorar zurückfordern