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Was ist Ihnen
E-Lancer-NRW wert?
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Inhalt Buchführung und Steuern Buchführung   Abschreibungen

Einige Betriebsausgaben kann man nicht auf einmal als Kosten verbuchen, sondern muss die Ausgaben auf die gewöhnliche Nutzungszeit der angeschafften Gegenstände verteilen. Das nennt man abschreiben oder genauer AfA = Abschreibung für Abnutzung. Wer sich z.B. für 1.500 € (ohne MwSt) ein Notebook kauft, der muss die Anschaffungskosten über 3 Jahre verteilen, kann also jedes Jahr nur 500 € der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben bei seiner Gewinnberechnung berücksichtigen. Die Abschreibungsfristen für einige Anschaffungsgüter werden per Gesetz geregelt.

Folgende Gegenstände und ihre Nutzungsdauer sind für den E-Lancer von Bedeutung:

· Großrechner 7 Jahre
· PCs 3 Jahre
· Notebooks 3 Jahre
· Drucker, Scanner, etc. 3 Jahre
· Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte 7 Jahre
· Faxgeräte 6 Jahre
· Telefonanlagen 10 Jahre
· Handys 5 Jahre
· EC-, Kreditkartenleser 8 Jahre
· Kopierer 7 Jahre
· Pkw 5 Jahre

Ausführlicher nachsehen kann man beim Bundesfinanzministerium und sich dort die AfA-Tabellen downloaden (aktualisiert am 28. April 2003)

Ausnahme: Anschaffungen bis zu einem Preis von 410 € (ohne MwSt). Diese kann man als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgaben ansetzen.
Beispiel: Kauf eines Bürostuhls im April für 300 €. Abschreibung im Jahr des Kauf von 300 €.


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8.1.Versicherungen
8.1.1.Sozialversicherungsbeiträge 2005

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