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Einige Betriebsausgaben kann man nicht auf einmal als Kosten verbuchen, sondern muss die Ausgaben auf die gewöhnliche Nutzungszeit der angeschafften Gegenstände verteilen. Das nennt man abschreiben oder genauer AfA = Abschreibung für Abnutzung. Wer sich z.B. für 1.500 € (ohne MwSt) ein Notebook kauft, der muss die Anschaffungskosten über 3 Jahre verteilen, kann also jedes Jahr nur 500 € der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben bei seiner Gewinnberechnung berücksichtigen. Die Abschreibungsfristen für einige Anschaffungsgüter werden per Gesetz geregelt.
Folgende Gegenstände und ihre Nutzungsdauer sind für den E-Lancer von Bedeutung:
· Großrechner 7 Jahre
· PCs 3 Jahre
· Notebooks 3 Jahre
· Drucker, Scanner, etc. 3 Jahre
· Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte 7 Jahre
· Faxgeräte 6 Jahre
· Telefonanlagen 10 Jahre
· Handys 5 Jahre
· EC-, Kreditkartenleser 8 Jahre
· Kopierer 7 Jahre
· Pkw 5 Jahre
Ausführlicher nachsehen kann man beim Bundesfinanzministerium und sich dort die AfA-Tabellen downloaden (aktualisiert am 28. April 2003)
Ausnahme: Anschaffungen bis zu einem Preis von 410 € (ohne MwSt). Diese kann man als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgaben ansetzen. Beispiel: Kauf eines Bürostuhls im April für 300 €. Abschreibung im Jahr des Kauf von 300 €.
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