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Inhalt Soziales Versicherungen   Die gesetzliche Unfallversicherung

Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung ist jeder Arbeitnehmer. Die Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.

Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung ist die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei den E-Lancern wird das in den meisten Fällen die Verwaltungsberufsgenossenschaft sein.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift ein bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Arbeitsunfall ist wie der Namen sagt ein Unfall am Arbeitsplatz.

Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit.

Berufskrankheit ist eine Krankheit, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit entstanden ist. Das ist z.B. die Staublunge bei Bäckern. Typische Berufskrankheiten für E-Lancer gibt es nicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Kosten, die aufgrund des Unfalls oder der Berufskrankheit entstehen. Das sind alle Kosten der

· Heilbehandlung, das sind die Arztkosten, Krankenhauskosten, etc.
· Verletztengeld, das ist die Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, es gibt bis zu 80 % vom Brutto für maximal 78 Wochen
· Renten, ab 20 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit, das ist der Grad der Schwerbehinderung) gibt es fortlaufend eine Rente, im Todesfall Witwen- und Waisenrente; Unfallrenten sind steuerfrei


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8.2.Künstlersozialkasse
8.3.Der erste eigene Arbeitnehmer

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