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Inhalt Soziales Versicherungen   Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Arbeitnehmer haben aus der gesetzlichen Sozialversicherung eine Grundabsicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Nach zwei Jahren der Selbständigkeit geht dieser Schutz allerdings verloren. Daher muss man sich beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen sorgfältig beraten lassen, um diese Risiken durch die neue Versicherung abzudecken. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen werden häufig in Kombination mit der Krankenversicherung angeboten.

Das Risiko besteht darin, dass die Krankenversicherungen nur bis zur Feststellung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zahlen. Berufsunfähig ist, wer in Folge einer Krankheit oder Behinderung in seiner Erwerbsfähigkeit soweit eingeschränkt ist, dass er weder im erlernten, noch im zumutbaren anderen Beruf mindestens die Hälfte der Arbeit bzw. des Einkommens eines körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen leisten bzw. verdienen kann.

Erwerbsunfähig ist, wer infolge Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr in der Lage ist, eine mehr als geringfügige Tätigkeit auszuüben, d. h. mehr als 400,00 EUR im Monat zu verdienen.


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