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Die Krankentagegeldversicherung ist freiwillig. Bei ihr erhält man für jeden Tag der Krankheit einen festen Tagessatz.
Sie empfliehlt sich besonders für die Selbständigen als Zusatz zur Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer erhält für sechs Wochen von seinem Arbeitgeber Lohnfortzahlung, wenn er krank wird. Dem Selbständigen zahlt diesen Ausfall niemand, es sei denn, er hat sich dagegen versichert.
Auch hier empfiehlt sich unbedingt ein Preisvergleich. Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegelder für etwa anderthalb Jahre, private Krankenversicherungen etwa bis zu zwei Jahren. Die Zahlung reicht bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Es empfiehlt sich aber eine Krankengeldtagesversicherung nicht ab dem ersten Krankheitstag abzuschließen. Denn dann ist die Versicherung richtig teuer. Für Arbeitnehmer lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung für die Zeit nach den 6 Wochen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Selbständigen müssen allerdings sorgfältiger kalkulieren, ab wann sie im Krankheitsfall auf Zahlungen der Versicherung angewiesen sind. Empfehlenswert ist es, erst ab einer Zeit von zwei bis drei Wochen oder noch später, den Einsatz dieser Leistung zu vereinbaren.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten regelmäßig mehrere Tarife für freiwillig versicherte Selbständige an, die dieses Risiko beachten. Der normale Regelsatz bietet Krankentagegeld ab dem 43. Tag (= nach 6 Wochen). Der erhöhte Satz bietet Krankentagegeld schon ab dem 22. Tag (= nach 3 Wochen). Schließlich gibt es den ermäßigten Satz für Selbständige, die dann überhaupt keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben. Bei der TKK beträgt aktuell der ermäßigte Satz 12,7 %, der Regelsatz 13,7 % und der erhöhte Satz 15,5%
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