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Menschen, die im Jahr 2005 mehr als 3.900 € im Monat als Arbeitnehmer verdienen oder selbständige E-Lancer haben die Wahl unter ca. 400 gesetzlichen und etwa 70 privaten Krankenkassen. Wer als Arbeitnehmer weniger als 3.900 € im Monat verdient, der ist in der gesetzlichen Krankenersicherung pflichtversichert.
Welche Krankenkasse ist die Richtige für mich?
Diese Frage versuchen eine große Anzahl von Versicherungsvertretern und -maklern zu beantworten. Unter dem Stichwort „Krankenversicherung und Vergleich“ bei Google stößt man auf 4.050.000 Einträge. Um etwas Licht in dieses Dickicht zu bekommen, sollte man versuchen, sich einige Grundsätze zu verdeutlichen. Denn die Krankenversicherungen bieten nicht alle gleiche Leistungen an, so dass es nicht richtig ist, nur auf den Versicherungsbeitrag zu achten.
Bei der Krankenversicherung gibt es zwei große Gruppen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenkassen.
Der E-Lancer, der als Arbeitnehmer angefangen hat, war mindestens anfangs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird der E-Lancer selbständig oder verdient als Arbeitnehmer mehr als 3.900 € im Monat, so kann er wählen, ob er nicht lieber privat versichert sein will. Bevor man diesen Schritt wagt, sollte man sich darüber klar werden, dass zwar der Weg in die private Krankenversicherung dann offen steht, allerdings nicht der Rückweg. Selbständige, die privatversichert sind, können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Wer sich allgemein über Krankenversicherungen informieren will, dem empfehle ich die Seiten billiger-krankenversichert.de oder krankenkassentarife.de
Die gesetzliche KrankenversicherungEs gibt vier Gruppen gesetzlicher Krankenversicherungen:
· Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
· Ersatzkrankenkassen (z. B. BEK)
· Betriebskrankenkassen (BKK)
· Innungskrankenkassen (IKK)
Zwischen den einzelnen Krankenkassen besteht ein freies Wahlrecht, sofern die Krankenkassen für alle Personen einer Region offen stehen. Speziell Betriebskrankenkassen sind ursprünglich nur für Arbeitnehmer eines Betriebes gedacht. Die meisten von ihnen haben sich aber entweder regional oder bundesweit allen Versicherten geöffnet.
Wer sich die gesetzliche Krankenkasse nach dem 01.01.2002 ausgesucht hat, ist daran mindestens 18 Monate gebunden, es sei denn, die Krankenkasse erhöht die Beiträge. Dann kann man mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung kündigen.
Die Wahl unter den gesetzlichen Krankenkassen ist frei. Die Krankenkassen können niemanden als Versicherten ablehnen, etwa weil er chronisch krank ist oder ähnliches.
Selbständige können sich freiwillig krankenversichern. Dies geht aber nur im Anschluss an eine bestehende Pflichtmitgliedschaft. Wer aus dem Arbeitsverhältnis oder der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechselt, muss spätestens drei Monate nach Beginn der Selbständigkeit bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung reklamieren, dass er sich freiwillig weiterversichern will.
Welche Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind fast alle gleich. Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V konkretisiert. Etwa 95 % aller Heilbehandlungen sind davon erfasst. Wer einen detaillierten Überblick über die Leistungen haben will, findet ihn z.B. auf der Seite Krankenkasseninfo.de.
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat und sich z. B. zuhause um die Kinder kümmert, so ist in der gesetzlichen Krankenversicherung die gesamte Familie mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied eine gesonderte Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen
Die Beiträge in NRW schwanken zwischen 12,9 % bei z.B. der BKK - A.T.U. bis zur Gemeinsamen BKK - Köln mit 15,3 %. Einige Krankenversicherungen bieten aber auch Bonusmodelle mit Beitragsrückerstattungen an, mit denen sich die Beiträge eventuell noch senken lassen. Die Zahlen sind daher unter unter diesem Vorbehalt zu betrachten. Durchschnittlich liegt der Beitraggsatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei rund 14,2 % Hier die Beiträge der vier Großen:
· TKK 13,7 %
· AOK-Rheinland 13,9 %
· BEK - (Barmer Ersatzkasse) 14,7 %
· DAK 14,7 %
Bei Arbeitnehmern beziehen sich diese Prozentangaben auf das monatliche Bruttoeinkommen. Bei den freiwillig versicherten Selbständigen gelten Mindestbeiträge, selbst dann, wenn durch die Selbständigkeit zunächst kein Gewinn erzielt wird. Bei den Selbständigen wird ein monatlicher Gewinn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung, also von derzeit 3.525 € fingiert. Kann der Selbständige nachweisen, dass er weniger Gewinn im Monat erwirtschaftet, wird diese Bemessungsgrenze heruntergesetzt, allerdings nur bis max. 1.811,25 € im Monat. Auch wenn der E-Lancer nur Verlust macht, bemessen sich seine Krankenversicherungsbeiträge als freiwillig gesetzlich Versicherter mit diesem Mindestbetrag von 1.811,25 €. Dies wären 266,25 € Krankenversicherungsbeitrag bei der DAK (14,7 %), bei einer der billigsten gesetzlichen Versicherungen (in NRW), der BKK - A.T.U. (12,9 %), wären es immerhin 233,65 € im Monat. Noch niedriger werden "Ich-AGler" eingestuft. Bei diesen beträgt das angenommene monatliche Mindesteinkommen statt 1.811,25 EUR nur 1.207,50 €.
Bei den Beiträgen der freiwillig versicherten Selbständigen gibt es noch Besonderheiten hinsichtlich des Krankentagegelds. Die Krankenkassen bieten meist drei verschiedene Beitragssätze an. Der normale Satz bietet Krankentagegeld ab dem 43. Tag (= ab der 7. Woche). Der ermäßigte Satz gilt bei vollständigem Verzicht auf Krankentagegeld. Der erhöhte Satz sieht die Zahlung von Krankentagegeld ab dem 22. Tag (= nach 3 Wochen)vor.
Die private Krankenversicherung (PKV) In die private Krankenversicherung können nur die Menschen, die als Arbeitnehmer monatlich derzeit mehr als 3.900 € brutto verdienen oder aber selbständig sind. Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt, muss sich darüber klar sein, dass er regulär nicht mehr zurück kann.
Die private Krankenversicherung ist nicht standardisiert, wie es bei der gesetzlichen der Fall ist. Die Unterschiede innerhalb der einzelnen Versicherungen im Hinblick auf Beitragshöhe und Leistungsumfang sind beträchtlich. Grundsätzlich gilt aber, dass junge und gesunde Versicherte gerne genommen werden und in der Regel wesentlich niedrigere Beiträge bezahlen, als dies in der gesetzlichen Versicherung der Fall wäre. Allerdings steigen die Beiträge oft mit zunehmendem Alter überproportional an. Bei der privaten Krankenversicherung muss unbedingt noch berücksichtigt werden, dass die Familie nicht mitversichert ist. Dies ist nur in der gesetzlichen Versicherung der Fall.
Häufig wird in der Familie eine Kombination gewählt. Eine typische Konstellation ist z. B. der selbständige Ehemann, der privatversichert ist und die angestellte Ehefrau ist in der gesetzlichen Versicherung. Kommen dann Kinder, sind diese bei der Ehefrau in der gesetzlichen Versicherung ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Diese Konstellation geht aber nur solange, bis der Selbständige nicht mehr als 3.525 € monatlich Gewinn hat. Denn dann sind die Kinder nicht mehr automatisch bei der gesetzlich versicherten Ehefrau mitversichert und man muss für die Kinder einen Extrabeitrag zahlen.
Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung sollte man sich Zeit lassen. Es gibt nicht nur viele private Krankenversicherungsgesellschaften, sondern diese bieten auch mehrere unterschiedliche Krankenversicherungstarife an. Bevor man sich für einen Tarif entscheidet, sollte man für sich entscheiden, welche Besonderheiten man besonders absichern will. Speziell beachten sollte man Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten, Krankenhausbehandlung (Ein- oder Vierbettzimmer) oder auch die Versorgung mit sogenannten Hilfsmitteln, das sind insbesondere Brillen, Hörgeräte, etc. Daneben gibt es auch Kombipakete mit Krankentagegeldversicherungen.
Die private Krankenversicherung muss nicht alle Menschen aufnehmen. Die private Krankenversicherung wird vor dem Beginn der Versicherung das persönliche Erkrankungsrisiko nach den Faktoren Alter, Geschlecht und aktuellem Gesundheitszustand prüfen. Man hat einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen und sämtliche Behandlungen der letzten Jahre anzugeben. Wer etwas verschweigt, muss damit rechnen, dass Behandlungskosten nicht bezahlt werden. Bevor man die gesetzliche Krankenversicherung kündigt, sollte man die Zusage der privaten Versicherung haben, dass sie einen überhaupt nimmt.
Wegen der unterschiedlichen Leistungspakete kann man nicht unbedingt über den reinen Vergleich der monatlichen Beiträge feststellen, welche Krankenversicherung tatsächlich die Beste für einen ist. Hier hilft es nur, sich fachlich beraten zu lassen. Viele Versicherungsmakler bieten es unentgeltlich an, für einen die passende private Krankenversicherung zu ermitteln. Es schadet nicht, sich von Verschiedenen solche Berechnungen vorlegen zu lassen und sich auch mit verschiedenen Versicherungsmaklern über die Wahl der privaten Krankenversicherungen abzustimmen.
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