Es gibt eine Reihe von professionellen Gründungsberatern, die ihre Dienste für den Weg in die Selbständigkeit anbieten. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte bieten diesen Service an. Alle haben gemeinsam, dass sie Geld kosten.Ob es sich lohnt, das in der Gründungsphase ohnehin meist knappe Startkapital in eine Gründungsberatung zu investieren, kann nur jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings gibt es die Möglichkeit eines staatlichen Zuschusses von bis zu 1.500 € der Kosten der Gründungsberatung.
Grundsätzlich kann man sich alle Fragen, die sich bei einer einfachen Existenzgründung stellen, selbst erschließen. Nur ist eine solche Eigenrecherche nicht jedermanns Sache. Wer schon immer mit Formularen und Papierkram auf Kriegsfuß stand, für den bietet es sich an, die Dienstleistung Gründungsberatung einzukaufen. Und wenn der Start mit Krediten finanzieren werden soll, braucht man dafür in der Regel einen Businessplan, ergänzt um Liquiditäts- und Investitionsplan. Bei der Erstellung dieser Pläne kann der fachmännische Rat sehr hilfreich sein.
Wenn die Gründung nicht so einfach ist und man mit mehreren Kollegen und vielleicht auch einem höheren Startkapital beginnen will, lohnt sich die Gründungsberatung.
Wer sich für eine professionelle Gründungsberatung entscheidet, sollte sich vor der Beratung verbindlich nach den Kosten erkundigen. Wie teuer eine kommerzielle Gründungsberatung ist, hängt von der Art und dem Umfang des Beratungsbedarfs ab.
Ob Gründungsberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt die besten Adressen für die Gründungsberatung sind, kann nicht von vorne herein gesagt werden. Es hängt sehr viel von der einzelnen Person und deren individuellen Erfahrung ab. Am besten ist es die ausgesuchte Person zu fragen, wie oft sie schon Gründungen begleitet hat und welche Probleme dabei zu lösen waren.
Die Gründungsberatung wird vom Staat bis zur Höhe von € 1.500,00 gefördert.
Gefördert werden allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen. Existenzaufbauberatungen und Umweltschutzberatungen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Existenzgründer. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den in Rechnung gestellten Beraterkosten. Die Rechnung muss der Ratsuchende allerdings schon überwiesen haben!: Bei der Barzahlung der Beratungsrechnung gibt es keine Förderung, nur bei der Überweisung der Rechnung. Es muss ein Kontoauszug als Nachweis vorgelegt werden.
Für die Existenzgründungsberatung werden 50% der Beraterkosten (inklusive Mehrwertsteuer), max. aber € 1.500,00, gezahlt. Existenzaufbauberatungen, das sind Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung des Unternehmens, werden genau so gefördert. Bei allen weiteren Beratungen beträgt die Förderung max. 40% der Beraterrechnung, allerdings auch max. € 1.500,00.
Als Berater anerkannt werden professionelle Gründerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Um die Förderung nicht auszuschließen, darf sich die Beratung nicht überwiegend - das heißt mehr als 50% - auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen konzentrieren. Bei einer Beratung über die Erstellung eines Businessplans liegen regelmäßig die Fördervoraussetzungen vor. Denn im Mittelpunkt steht in der Regel die Geschäftsidee und deren Realisierung.
Förderanträge richtet man an:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-570
Fax: 06196/908-800
Email: Foerderung @ BAFA.de
www.bafa.de
Wichtig: Diese Förderung wird nur gewährt, wenn das BAFA noch Finanzmittel zur Verfügung hat. Wer bei einer Gründungsberatung mit diesem Zuschuss kalkuliert, sollte sich vorher mit dem BAFA in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Haushaltsmittel für das Jahr schon ausgeschöpft sind. Sind sie ausgeschöpft, kann der Antrag im Folgejahr gestellt werden. Spätestens muss der Antrag gestellt werden bis zum 31. Mai in dem Jahr nach Beginn der Beratung. Wer im Jahr 2003 mit einer Gründungsberatung begonnen und diese schon bezahlt hat, kann noch bis zum 31. Mai 2004 beim BAFA Antrag auf eine Förderung stellen.