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Inhalt Rechtsform und Name des Unternehmens Rechtsformen der Tätigkeit   Die Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft kann man als die OHG für Freiberufler bezeichnen.

Diese Rechtsform ist relativ neu und gilt für freie Berufe die eigenverantwortlich mit Partnern zusammenarbeiten wollen. Gesellschafter können nur Freiberufler werden. Der freiberufliche Programmierer kann nicht mit dem Werbekaufmann zusammen eine PartnerG gründen. Die PartnerG ist teilrechtsfähig, die Partner haften aber neben der PartnerG ebenfalls mit ihrem persönlichen Vermögen. Das bedeutet, ein Gläubiger kann sich aussuchen gegen wen er seine Forderungen durchsetzen will (das heißt verklagen). Er kann frei wählen, ob er die PartnerG, die einzelnen Partner oder alle zusammen verklagt. Ein großer Vorteil der PartnerG ist allerdings die Haftungsbeschränkung wegen Fehler in der Berufsausübung (nicht sonstige Fehler wie etwa das Vergessen die Miete zu bezahlen) auf den Partner, der die Sache bearbeitet und verbockt hat. Nur dieser Partner hat mit seinem persönlichen Vermögen für einen solchen Schaden einzustehen, nicht die anderen. Das ist der große Unterschied zur GbR. Bei der GbR haften alle Gesellschafter gleichermaßen für einen Schaden, den einer der Gesellschafter durch einen Fehler verursacht hat.

Die PartnerG muss in das Partnerschaftsregister eingetragen werden, hierzu ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig, der zusammen mit der Anmeldung beim Partnerschaftsregister notariell beglaubigt werden muss.


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3.2.Der Name des Unternehmens
4.1.Angebote kalkulieren und erstellen

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