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Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, sollten dies noch in diesem Jahr tun. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosehilfe , die sich selbstständig machen wollen, haben derzeit noch einen Rechtsanspruch auf Überbrückungsgeld oder Existengründungszuschuss (Ich-AG).

Ab Januar ändert sich dies für Bezieher des Arbeitslosengeldes II: Das Überbrückungsgeld gibt es für sie nicht mehr, der Existenzgründungszuschuss zur "Ich-AG" wird zur so genannten Kann-Leistung. Soll heißen: Im nächsten Jahr kann die Agentur für Arbeit diese Anträge ablehnen. Dies dürfte AntragstellerInnen besonders bei knappen Haushaltsmitteln der Arbeitsagentur drohen.

Quelle: FR 28.7.04

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