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Die Frage nach dem angemessenen Honorar stellt sich bei fast jedem neu auszuhandelndem Vertrag. Woran soll man sich bei der Höhe des Stunden- oder Tagessatzes orientieren? An der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, am Umfang des Auftrags (Mengenrabatt), an der Aussicht auf Folgeaufträge, an "üblichen" Honorarsätzen (GULP) oder an der eigenen (schmalen) Geldbörse?
Alle diese Aspekte müssen auf die eine oder andere Art bei der Kalkulation bedacht werden. Zudem müssen die eigenen finanziellen Bedarfe und zeitlichen Ressourcen als Orientierungspunkte berücksichtigt werden. Dazu gehören die Betriebskosten ebenso wie Ausgaben für (Sozial-)Versicherungen, Weiterbildung oder nicht planbare Honorarausfälle. Zu bedenken ist auch, wieviel Arbeitszeit man maximal in seine Selbstständigkeit investieren will oder kann. Als Orientierungshilfen sollte man auch das durchschnittliche Einkommen von Angestellten mit ähnlicher Qualifikation und Tätigkeit berücksichtigen (IG Metall IT-Entgeltanalyse). Schließlich soll sich die Selbstständigkeit ja auf Dauer lohnen.
Das DGB Bildungswerk NRW hat mit Unterstützung einiger E-Lancer auf der Grundlage dieser Überlegungen einen Honorarkalkulator entwickelt, der E-Lancern die Möglichkeit bietet, mit Hilfe verschiedener Stellschrauben das "Wunschhonorar" zu kalkulieren. Nach eigenen Plausibilitätstests von Seiten engagierter E-Lancer stellen wir den Honorarkalkulator hier zur freien Nutzung als Excel-Datei zum Download zur Verfügung.

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